Rechtssicherheit bei Kosten für Störmeldungen

Funkamateure und Rundfunkhörer hatten in den vergangenen Monaten ihre bereits eingereichten Störungsmeldungen bei der BNetzA wieder zurückgezogen oder erst gar nicht abgegeben, als mit Inkrafttreten des neuen EMVG Ende 2016 auch dem Melder elektromagnetischer Störungen vorsorglich ein Kostenrisiko von Seiten der BNetzA angekündigt worden war.

Funkamateure haben nun wieder Rechtssicherheit und weiterhin mit keinen Kosten zu rechnen,
wenn sie eine Störmeldung bei der BNetzA abgeben.

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